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   BVerwG, 16.05.1968 - III C 73.66   

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https://dejure.org/1968,2044
BVerwG, 16.05.1968 - III C 73.66 (https://dejure.org/1968,2044)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.1968 - III C 73.66 (https://dejure.org/1968,2044)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 1968 - III C 73.66 (https://dejure.org/1968,2044)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Ostschadens an einer hypothekarisch gesicherten Forderung - Erfüllung der Stichtagserfordernisse - Einjähriger ständiger Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes (GG)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.01.1966 - III C 137.64

    Zeitpunkt des Eintritts eines Schadens im Sinne des Lastenausgleichsrechts (LAG)

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1968 - III C 73.66
    Daß der Zeitpunkt des Eintritts des Schadens in § 230 Abs. 1 Satz 2 zweiter Fall LAG der Zeitpunkt ist, auf den dar Schadenseintritt fingiert wird, hat der Senat in den Urteilen vom 13. Januar 1966 - BVerwG III C 137.64 - und vom 1. Juni 1967 - BVerwG III C 166.65 - für den Fall des § 12 Abs. 11 Nr. 3 LAG ausgesprochen.
  • BVerwG, 29.03.1963 - III C 57.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1968 - III C 73.66
    Schließlich ist auch Satz 4 des § 230 Abs. 1 LAG nicht gegeben, weil die Klägerin ihren ständigen Aufenthalt am 31. Dezember 1952 nicht im Ausland, sondern in der SBZ hatte (vgl. Urteil vom 29. März 1963 - BVerwG III C 57.59 -).
  • BVerwG, 01.06.1967 - III C 166.65

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an Grundvermögen - Umsiedlung aus Riga -

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1968 - III C 73.66
    Daß der Zeitpunkt des Eintritts des Schadens in § 230 Abs. 1 Satz 2 zweiter Fall LAG der Zeitpunkt ist, auf den dar Schadenseintritt fingiert wird, hat der Senat in den Urteilen vom 13. Januar 1966 - BVerwG III C 137.64 - und vom 1. Juni 1967 - BVerwG III C 166.65 - für den Fall des § 12 Abs. 11 Nr. 3 LAG ausgesprochen.
  • BVerwG, 20.08.1965 - IV C 105.64

    Schadensfeststellung und Gewährung von Hausratentschädigung - Vertreibung aus

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1968 - III C 73.66
    Dieser Auffassung entspreche das Urteil vom 20. August 1965 - BVerwG IV C 105.64 -.
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